Liebe Mitglieder,
noch bis gestern gab es zur Umsetzung des Regierungsbeschlusses zu den Corona-Hilfen keine Neuigkeiten. Am 5. Februar, nach langem Drängen des BFFS und vieler seiner Mitglieder, hatte das Kabinett endlich entschieden, dass künftig auch „freie“ Schauspieler*innen die Neustart-Hilfe beantragen können.
Heute (am 16. Februar) um 8:40 Uhr informierte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den BFFS:
„kurzes Update zur Neustarthilfe: Anträge können ab sofort gestellt werden.“
Hinzugefügt war der Link …
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfe/neustarthilfe.html
Wer von uns „MEHR ERFAHREN“ will …
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/neustarthilfe.html
… kann u.a. lesen:
„Sonderfall kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigungsverhältnisse:
Schauspielerinnen und Schauspieler und andere Künstlerinnen und Künstler, die nur kurzfristige Engagements und kurz befristete Verträge haben, sind in einer ähnlichen Situation wie Soloselbständige. Denn mit dem Lockdown sind ihre potenziellen Arbeitgeber (zum Beispiel die Theater und Bühnen) geschlossen. Im Rahmen der Neustarthilfe können auch kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse (mit Dauer von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen) in den Darstellenden Künsten sowie unständige Beschäftigungsverhältnisse (mit Dauer von bis zu sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen) berücksichtigt werden. Voraussetzung ist hierfür, dass die Antragstellenden für Januar 2021 kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bezogen haben.“
Nun soll es also los gehen!!!
Mit herzlichen Grüßen
der BFFS-Vorstand
Bundesverband Schauspiel e.V.
Kurfürstenstr. 130
D-10785 Berlin
Telefon: +49 30 225 02 79 30
Telefax: +49 30 225 02 79 39
E-Mail: info@bffs.de